Kleine Photovoltaikanlagen zum Anschluss an die Steckdose, oft auch als Balkonkraftwerke, Balkonsolaranlagen oder Steckersolargeräte bezeichnet, werden immer beliebter. Eine kürzlich angelaufene Bundestagspetition setzt sich dafür ein, einige der aktuell bestehenden Hürden zur Installation solcher kleiner Photovoltaikanlagen abzubauen. Es soll die Anmeldeprozedur vereinfacht werden und die aktuelle Leistungsobergrenze von 600 Watt auf 800 Watt angehoben werden, wie in vielen europäischen Nachbarländern bereits üblich. Unabhängig von der Petition dürfte auch ein gewöhnlicher Schutzkontaktstecker bald offiziell zum Anschluss freigegeben werden. Es ist zu erwarten und zu hoffen, dass sich solche Photovoltaikanlagen dadurch noch weiter verbreiten werden. Die wirtschaftliche Amortisationszeit ist kurz, und spätestens mit der offiziellen Freigabe des SchuKo-Steckers kann die Installation auch rechtssicher ganz ohne einen Handwerkertermin vor Ort vorgenommen werden. Das ist somit eine (und vielleicht sogar die einzige?) Form des Photovoltaikausbaus, die nicht vom Fachkräfte- und Handwerkermangel gebremst wird.
Ein Wehrmutstropfen bei Balkonkraftwerken ist allerdings dieser: Erzeugten
Strom, den man nicht selbst im Haushalt verbraucht und somit ins
öffentliche Stromnetz einspeist, bekommt man nicht vergütet. Die bei
größeren Photovoltaikanlagen übliche Einspeisevergütung kann man faktisch
nicht in Anspruch nehmen, da hierfür ein anderer Stromzähler benötigt
würde, ein sogenannter Zweirichtungszähler, der die Einspeisung zu
Abrechnungszwecken erfasst. Die Kosten für einen solchen würden die
Einspeisevergütung vollends aufzehren. Effektiv verschenkt man mit einer
Balkonsolaranlage daher all den Strom, den man nicht selbst zum Zeitpunkt
seiner Erzeugung im eigenen Haushalt verbraucht.
Nachdem das die Attraktivität von Balkonkraftwerken schmälert, ist es an
der Zeit, hier Abhilfe zu schaffen: Das Verschenken von Strom zu
vermeiden.
Hier wird der folgende Ansatz vorgestellt: Der gesamte
Leistungsüberschuss, der andernfalls ins öffentliche Stromnetz eingespeist
würde, wird im Haus zur Wärmeerzeugung genutzt. Man spricht hier von
Nulleinspeisung: Man regelt, wann immer möglich, genau auf den
Arbeitspunkt, an dem weder Energie vom öffentlichen Stromnetz in den
Haushalt fließt, noch Energie aus dem Haushalt in das öffentliche
Stromnetz. Erreicht wird das durch Auslesen des Stromzählers und genaues
Regeln einer passenden elektrischen Last. In Frage kommen als Last die
meisten Elektrogeräte im Haushalt, die Wärme erzeugen: Heizstrahler,
Infrarotheizgeräte, elektrische Handtuchwärmer im Bad, elektrische
Fußbodenheizungen, Heizpatronen in Warmwasserboilern oder
Untertischboiler. Auch praktisch alle Arten von Glühlampen können, obwohl
eigentlich zur Lichterzeugung gedacht, auch als Wärmequellen im Winter
genutzt werden. Während der Heizperiode, also im Winter und in der
Übergangszeit, kann überschüssiger Solarstrom so für die Raumbeheizung
nutzbar gemacht werden. Im Sommer bietet sich eine Trinkwassererwärmung
an.
Wichtig ist dabei nun, dass die Leistungsaufnahme der angeschlossenen Last
stufenlos und bis auf wenige Watt genau geregelt werden kann, um bei jeder
erdenklichen Erzeugungsleistung der Photovoltaikanlage und jedem
Leistungsbedarf des restlichen Haushalts immer genau den verbleibenden
Überschuss zu verwerten. In dem Sinne verhält sich der Leistungsregler wie
ein Dimmer: Er drosselt die elektrische Leistungsaufnahme des
angeschlossenen Heizgerätes immer genau so weit, dass dieses genau den
überschüssigen Photovoltaikstrom verbraucht - aber nicht mehr.
Entsprechend können als Last nur solche Geräte angeschlossen werden, die
ein "Dimmen" ihrer Aufnahmeleistung vertragen. Für die oben genannten
Heizgeräte gilt dies. Bei kleinen Wärmepumpen, Klimageräten und
Luftentfeuchtern funktioniert das im Rahmen eines "plug&play"-Ansatzes
dagegen leider nicht, da diese nicht über einen Dimmer im Zuleitungskabel
gedrosselt werden können.
Ziel ist es also, den Überschuss-Strom zu "verheizen", anstatt ihn ohne
Vergütung ins Netz einzuspeisen und ihn so zu verschenken. Und dies soll
so einfach wie möglich zu installieren sein - ohne, dass es dafür eines
Handwerkers bedarf. Und das läuft so ab:
Das ist alles! Der Rest läuft vollautomatisch ab:
Nachdem man in Verbindung mit Balkonsolaranlagen im Regelfall ohnehin
einen elektronischen Stromzähler hat (elektromechanische Ferraris-Zähler
werden allenfalls vorübergehend toleriert) und diese meistens mit einer
Infrarotschnittstelle ausgestattet sind, erhält man die Leistungsmessung
mit minimalem Aufwand. Mitunter muss nur ein Freischaltcode beim
Netzbetreiber erfragt werden.
Angedacht ist eine Lösung, die sich mit wenigen Handgriffen installieren
lässt und die insbesondere keinerlei Kommunikationsschnittstelle zur
Solaranlage bzw. deren Wechselrichter benötigt. Auch ein Smart-Home-System
wird nicht benötigt, ebenso wenig eine Internetverbindung. Ein Prototyp
befindet sich in der Entwicklungsphase. Bis die Vereinfachungen für
Balkonsolaranlagen eingeführt sind und die Leistungsgrenze auf 800 Watt
angehoben wurde, sollte hier eine funktionierende Lösung bereitstehen.
Besuchen Sie diese Seite also zu gegebener Zeit wieder. Wer an der
Entwicklung mitarbeiten möchte, darf sich natürlich gerne schon jetzt
melden.